Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.02.1978, Az.: 5 AZR 739/76
Überstunden; Krankenlohn; Lohnfortzahlungszeitraum; Erkrankung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 15.02.1978
- Aktenzeichen
- 5 AZR 739/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10090
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf - 02.07.1976 - AZ: 9 Sa 605/76
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 1 S. 1 LFZG
- § 1 S. 1 LFZG
- § 2 Abs. 2 LFZG
Fundstellen
- BB 1978, 1011
- DB 1978, 1351-1353 (Volltext mit amtl. LS)
- JZ 1978, 447-448
Amtlicher Leitsatz
1. Überstunden müssen nach LFZG § 2 Abs. 1 S. 1 als Krankenlohn weitergezahlt werden, wenn sie im Lohnfortzahlungszeitraum regelmäßig angefallen wären.
2. Wenn Überstunden vor der Erkrankung geleistet wurden, ist das ein Indiz für den regelmäßigen Anfall auch im Lohnfortzahlungszeitraum. Überstunden können jedoch auch dann Teil der regelmäßigen Arbeitszeit sein, wenn sie nach der Erkrankung für eine gewisse Dauer angeordnet werden. Das ist bei einer Anordnung für zwei Wochen der Fall (im Anschluß an BAG 08.05.1972 5 AZR 428/71 = AP Nr. 3 zu § 2 LohnFG).