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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.12.1982, Az.: 5 AZR 474/80

Ausbildungszeit; Vorverlegung der Ausbildungszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.12.1982
Aktenzeichen
5 AZR 474/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10049
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bielefeld 05.03.1980 - 4 Ca 2253/79
LAG Hamm 24.07.1980 - 9 Sa 497/80

Fundstellen

  • BAGE 41, 142 - 150
  • NJW 1983, 1629-1631 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Wird die Ausbildungszeit nach § 29 Abs. 2 BBiG verkürzt, so ändert sich -- anders als bei einer Anrechnung der in § 29 Abs. 1 BBiG genannten Zeiten -- der Ausbildungsinhalt nicht.

2. Die Verkürzung führt deshalb nicht zu einer Vorverlegung des Ausbildungsbeginns mit der Folge eines früheren Anspruchs auf eine für spätere Zeitabschnitte vorgesehene höhere Ausbildungsvergütung.