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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 08.02.1977, Az.: 1 BvR 217/73

Überlegungsfrist; Kirchenaustritt; Eingang der Austrittserklärung; Vereinbarkeit mit Grundgesetz; Heranziehung zur Kirchensteuer

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.02.1977
Aktenzeichen
1 BvR 217/73
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10970
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 44, 37 - 59
  • BStBl II 1977, 451
  • DB 1977, 849 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

  1. 1.

    Eine gesetzliche Frist ("Überlegungsfrist"), auf Grund deren ein Kirchenaustritt erst einen Monat nach Eingang der Austrittserklärung bei der zuständigen Behörde rechtlich wirksam wird, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.

  2. 2.

    Ebenso ist es mit dem Grundgesetz unvereinbar, einen aus der Kirche Ausgetretenen noch bis zum Ende des laufenden Steuerjahres zur Kirchensteuer heranzuziehen ("Nachbesteuerung"). ...

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BVerfG - 08.02.1977 - AZ: 1 BvR 329/71

weitere Verbundverfahren:
BVerfG - 08.02.1977 - AZ: 1 BvR 237/73