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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 07.06.1977, Az.: BVerwG 1 C 20/74

Klageabweisendes Sachurteil; Unzulässigkeit des Rechtsweges; Anschlußrevision; Berufungsverfahren; Sachabweisung; Rechtsschutzbedürfnis; Sachabweisung; Berufsfahrer

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
07.06.1977
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 20/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11049
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG München 08.01.1973 - M 3136/72

Fundstellen

  • DÖV 1977, 784
  • MDR 1977, 867

Amtlicher Leitsatz

1. Ein klageabweisendes Sachurteil statt einer Abweisung wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges beschwert grundsätzlich nicht den obsiegenden Beklagten.

2. Eine Anschlußrevision des im Berufungsverfahren erfolgreichen Beklagten ist unzulässig, wenn sie nur statt einer Sachabweisung eine Abweisung wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges begehrt.

3. Für die Revision des Vertreters des öffentlichen Interesses besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn sie statt der im Berufungsverfahren erfolgten Sachabweisung eine Abweisung wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges erstrebt.

4. Für Klagen gegen einen privatrechtlichen Verein auf Zulassung als Trabertrainer und als Berufsfahrer ist der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben.