Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.11.1993, Az.: BVerwG 7 B 91/93

Vereinfachte Zustellung an Rechtsanwalt; Empfangsbekenntnis; Zustellungszeitpunkt; Hilfsantrag; Hauptantrag

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
30.11.1993
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 91/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13394
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig 26.11.1987 - 1 A 158/83
OVG Lüneburg 23.11.1992 - 3 A 48/88

Fundstelle

  • Buchholz 340 § 5 VwZG Nr 15

Amtlicher Leitsatz

1. In den Fällen der Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt gegen Empfangsbekenntnis ist die Zustellung erst dann bewirkt, wenn der als Zustellungsadressat bezeichnete Rechtsanwalt das zuzustellende Schriftstück persönlich als zugestellt annimmt (wie BVerwGE 58, 107 (108) [BVerwG 17.05.1979 - 2 C 1/79]).

2. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über einen Hilfsantrag kann für sich allein rechtskräftig werden, auch wenn über den Hauptantrag noch in der Rechtsmittelinstanz gestritten wird (im Anschluß an das Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 43.78 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 124).