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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1977, Az.: 4 AZR 474/76

Ergänzung der Anlage; BAT für Angestellte; Technische Berufe; Einzelvertragliche Bezugnahme

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.12.1977
Aktenzeichen
4 AZR 474/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10029
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BB 1978, 157
  • DB 1978, 356 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT für Angestellte in technischen Berufen vom 15.06.1972 hat kein wirksames Tarifrecht gesetzt (Vergleiche BAG 14.02.1973 4 AZR 176/72 = BAGE 25, 34 = AP Nr. 6 zu § 4 TVG Nachwirkung und BAG 29.01.1975 4 AZR 218/74 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

2. Durch den 37. Änderungs-TV zum BAT vom 17.03.1975 sind die bis dahin seit der Kündigung des BAT abgeschlossenen Vereinbarungen erst ab 01.01.1975 in Kraft gesetzt worden.

3. Die einzelvertragliche Bezugnahme auf den BAT und die ihn ergänzenden und ändernden Bestimmungen soll nur widerspiegeln, was tarifrechtlich gilt. Tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen gelten deshalb auch nicht einzelvertraglich.