Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.09.1972, Az.: 2 AZR 467/71

Absoluter Revisionsgrund; Urteilsgründe; Unvollständige Begründung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.09.1972
Aktenzeichen
2 AZR 467/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10020
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 30.06.1971 - 5 Sa 362/70

Fundstelle

  • AP Nr. 9 zu § 551 ZPO

Amtlicher Leitsatz

Der absolute Revisionsgrund des ZPO § 551 Nr. 7 liegt auch dann vor, wenn zwar Urteilsgründe vorhanden sind, Die Begründung aber so unvollständig und lückenhaft ist, daß aus ihr nicht zu erkennen ist, welche rechtlichen Erwägungen und welche tatsächlichen Feststellungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (im Anschluß an BGH 21.12.1962 I ZB 27/62 = BGHZ 39, 333 (337 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]-338)).