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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 27.08.1991, Az.: BVerwG 2 WDB 14.91

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.08.1991
Aktenzeichen
BVerwG 2 WDB 14.91
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1991, 20973
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

In dem Disziplinarverfahren
hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts
unter Mitwirkung von
Vorsitzendem Richter am Bundesverwaltungsgericht Hacker,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Schwandt,
Richter am Bundesverwaltungsgericht Roth
am 27. August 1991
beschlossen:

Tenor:

Die am 17. Juli 1991 beschlossene Vorlage an den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts wird zurückgezogen.

Gründe

1

Der 2. Wehrdienstsenat hat das disziplinargerichtliche Verfahren gegen Hauptmann der Reserve ... in der Berufungshauptverhandlung am20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - entschieden. Mit der durch Verkündung eingetretenen Rechtskraft dieses Urteils (§ 119 Abs. 3 WDO) hat sich das Ausgangsverfahren - BVerwG 2 WDB 14.91 -, in dem die Vorlage beschlossen wurde, erledigt (§ 75 Abs. 2 Satz 1 WDO).

2

Da der Senat die Berufung des früheren Soldaten zurückgewiesen hat, werden die vorgelegten Fragen nunmehr bei der Vollstreckung desUrteils vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - zu beantworten sein.

Hacker
Dr. Schwandt
Roth