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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.06.1978, Az.: BVerwG 3 C 88/76

Verspätete Zustellung des Urteils; Fehlen der Entscheidungsgründe; Mündliche Verhandlung; Verkündung; Entscheidungsgründe

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.06.1978
Aktenzeichen
BVerwG 3 C 88/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11209
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Trier 22.11.1974 - 2 K 300/78

Fundstellen

  • BayVBl 1978, 705
  • DVBl 1979, 238 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Ein Urteil, das den Beteiligten erst fast zwei Jahre nach der mündlichen Verhandlung und Verkündung zugestellt worden ist, ist als nicht mit Gründen versehen im Sinne des VwGO § 138 Nr. 6 anzusehen, wenn die Umstände dafür sprechen, daß die Entscheidungsgründe den Zusammenhang mit dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung und Beratung nicht mehr gewährleisten (Anschluß BVerwG, 19.03.1976, VI C 81.75, BVerwGE, 50, 278).