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§ 69 LFAG - Änderung des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -)
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

Das Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Herrstein und Rhaunen vom 3. September 2018 (GVBl. S. 273, BS 2020-118) wird wie folgt geändert:

§ 12 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In Satz 1 werden die Worte "Leistungsansätze nach § 11 Abs. 4 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a LFAG" durch die Worte "Ansätze nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa LFAG" ersetzt.

  2. 2.

    Satz 2 erhält folgende Fassung:

    "Die Ortsgemeinden Herrstein und Rhaunen als Grundzentren erhalten für ihre Verflechtungsbereiche, die am Tage der Verkündung dieses Gesetzes ausgewiesen sind, Ansätze nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 Satz 1 Buchst. c Doppelbuchst. aa LFAG."