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§ 47 LFAG - Änderung des Landesgesetzes über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -)
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

Das Landesgesetz über die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinde Wonnegau vom 19. Dezember 2012 (GVBl. S. 406, BS 2020-86) wird wie folgt geändert:

§ 3 wird wie folgt geändert:

  1. 1.
  2. 2.

    Satz 3 erhält folgende Fassung: "Die Ortsgemeinde Stadt Osthofen und die Ortsgemeinde Westhofen erhalten für ihre Verflechtungsbereiche, die am Tage der Verkündung dieses Gesetzes im regionalen Raumordnungsplan ausgewiesen sind, jeweils einen Ansatz nach § 19 Abs. 4 Nr. 2 Satz 1 Buchst. c Doppelbuchst. aa LFAG."