Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 84 BremDG - Evaluation

Bibliographie

Titel
Bremisches Disziplinargesetz (BremDG)
Amtliche Abkürzung
BremDG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2041-a-1

Der Senat berichtet der Bürgerschaft bis zum 31. Juli 2031 über die Auswirkungen des § 27 Absatz 1 sowie des § 29 Absatz 3. Sofern sich aus dem Bericht die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen ergibt, soll der Senat diese vor schlagen.

Bremen, den 19. November 2002

Der Senat