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§ 81 LFAG - Änderung der Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenzen bei der Schülerbeförderung

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -)
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

Die Landesverordnung über die Höhe der Einkommensgrenzen bei der Schülerbeförderung vom 18. Mai 2009 (GVBl. S. 206, BS 223-1-44) wird wie folgt geändert:

In § 3 Satz 2 wird die Verweisung "§ 15 des Landesfinanzausgleichsgesetzes" durch die Verweisung "§ 18 des Landesfinanzausgleichsgesetzes" ersetzt.