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Art. 12 AGSG - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
Amtliche Abkürzung
AGSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
86-7-A/G

Die Vorschriften des Teils 7 gelten nicht für Kindertageseinrichtungen im Sinn des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und Kindertagespflege mit Ausnahme der Art. 24, 40, 42, 45 Abs. 2, Art. 45a, 45b, 46, 47, 53, 64 und 66 sowie der Bestimmungen über die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.