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§ 92a LWaG - Anwendung für kommunale Behörden

Bibliographie

Titel
Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)
Amtliche Abkürzung
LWaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
753-2

Die §§ 100 und 101 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 92 finden für die Bürgermeister, Amtsvorsteher und Abwasserbeseitigungspflichtigen nach § 40 für die ihnen nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes übertragenen Vollzugsaufgaben entsprechende Anwendung.

Außer Kraft am 1. August 2026 durch Artikel 19 Absatz 2 des Gesetzes vom 24. März 2026 (GVOBl. M-V S. 230)