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§ 51 LDG M-V - Ausschluss vom Richteramt

Bibliographie

Titel
Disziplinargesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesdisziplinargesetz - LDG M-V)
Amtliche Abkürzung
LDG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2031-4

Für den Ausschluss einer Richterin oder eines Richters von der Ausübung des Richteramtes gilt § 48 Nummer 1 bis 7 entsprechend.