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Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)

Bibliographie

Titel
Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)
Amtliche Abkürzung
GkZ
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2020-14

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 122)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Februar 2025 (GVOBl. Schl.-H. 2025/27)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Grundsätze und Formen kommunaler Zusammenarbeit1
Zweiter Teil
Der Zweckverband2-17b
Dritter Teil
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung18-19
Vierter Teil
Die Verwaltungsgemeinschaft, Mitbenutzung von Einrichtungen19a
Fünfter Teil
Das gemeinsame Kommunalunternehmen19b-19d
Sechster Teil
Aufsicht20-21
Siebenter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften22-24