Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.11.1969, Az.: 4 AZR 528/68

Einzelvertragliche Vereinbarung; Tariflich normierte Voraussetzungen; Bewährungsaufstieg; Übertarifliche Vergütung; Tarifliche Mindestvergütung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.11.1969
Aktenzeichen
4 AZR 528/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1969, 10144
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 31.10.1968 - 6 Sa 20/68

Fundstellen

  • ARST 1970, 49
  • DB 1970, 837 (Volltext)
  • DVBl 1970, 909 (Kurzinformation)
  • JVBl 1970, 89

Amtlicher Leitsatz

1. Eine einzelvertragliche Vereinbarung, die ohne Rücksicht auf die tariflich normierten Voraussetzungen (außertariflich) eine Teilnahme an Bewährungsaufstieg zusichert, ist nur dann wirksam, wenn die Vereinbarung schriftlich abgeschlossen worden ist.

2. Aus einer eventuell irrtümlich übertariflichen Vergütung folgt noch nicht der Anspruch des Angestellten, darüber hinaus an einem außertariflichen Bewährungsaufstieg teilzunehmen und damit weiterhin eine übertarifliche Vergütung zu erhalten.

3. Die vertragliche Vergütung eines Angestellten nach einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT begründet ohne weiteres weder den Beweis noch eine Vermutung dafür, daß es sich insoweit um die tarifliche Mindestvergütung handelt (wie BAG 18.01.1961 4 AZR 440/59 = BAGE 10, 295 ff. = AP Nr. 77 zu § 3 TOA).