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Bundesfinanzhof
Urt. v. 09.10.1975, Az.: V R 10/75

Uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung; Gefährdung des Abgabenanspruchs; Sicherheitsleistung ; Gerichtliche Prüfung; Angefochtener Verwaltungsakt; Ermessen; Ermessensausübung

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
09.10.1975
Aktenzeichen
V R 10/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10325
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 117, 14 - 19
  • BStBl II 1976, 53
  • DStR 1976, 76-77 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die nach § 96 Abs. 1 Nr. 2 AO getroffene Verfügung, eine zunächst uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung wegen der später eingetretenen Gefährdung des Abgabenanspruchs nunmehr an eine Sicherheitsleistung zu knüpfen (§ 242 Abs. 2 Satz 4 AO), kann von den Gerichten nur dahin geprüft werden, ob die Behörde beim Erlaß des angefochtenen Verwaltungsakts Inhalt und Ausmaß des ihr eingeräumten Ermessens beachtet hat.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 09.10.1975 - AZ: V R 6/75

weitere Verbundverfahren:
BFH - 09.10.1975 - AZ: V R 8/75
BFH - 09.10.1975 - AZ: V R 9/75