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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.06.1978, Az.: 3 AZR 156/77

Lohnsteuer; Pauschallohnsteuerverfahren; Pauschalbesteuerung des Tariflohnes; Einzelbesteuerung des Lohnes

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.06.1978
Aktenzeichen
3 AZR 156/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf - 02.12.1976 - AZ: 14 Sa 387/76

Fundstelle

  • DB 1978, 2081-2082 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Es gibt keinen gesetzlichen Grundsatz, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer abnehmen muß, wenn er sich für das Pauschallohnsteuerverfahren entscheidet (Bestätigung von BAG 09.12.1970 4 AZR 356/69 = AP Nr. 10 zu § 38 EStG).

2. Die Pauschalbesteuerung des Tariflohnes verstößt jedenfalls dann nicht gegen TVG § 4 Abs. 1 und 3, wenn der Arbeitnehmer jederzeit die Einzelbesteuerung seines Lohnes verlangen kann.