Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.12.1970, Az.: 4 AZR 356/69
Steuerschuldübernahme; Einkommensberechnung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 09.12.1970
- Aktenzeichen
- 4 AZR 356/69
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 10044
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamburg 20.06.1969 - 1 Sa 115/68
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1971, 351
- DB 1971, 580-581 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Aus der öffentlich-rechtlichen Übernahme der Steuerschuld des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber gegenüber dem Finanzamt folgt noch nicht automatisch und zwingend, daß damit auch im Innenverhältnis, d. h. im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der für Lohn- und Kirchensteuer aufzuwendende Betrag vom Arbeitgeber zu zahlen ist.
2. Bei einer Nettolohnvereinbarung ist die Lohnsteuer (und Kirchensteuer) dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Bei der Pauschbesteuerung hingegen bleibt der Lohnsteuerbetrag bei der für die Steuer maßgebenden Einkommensberechnung des Arbeitnehmers außer Betracht.