Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 09.12.1970, Az.: 4 AZR 356/69

Steuerschuldübernahme; Einkommensberechnung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
09.12.1970
Aktenzeichen
4 AZR 356/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10044
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 20.06.1969 - 1 Sa 115/68

Fundstellen

  • BB 1971, 351
  • DB 1971, 580-581 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Aus der öffentlich-rechtlichen Übernahme der Steuerschuld des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber gegenüber dem Finanzamt folgt noch nicht automatisch und zwingend, daß damit auch im Innenverhältnis, d. h. im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der für Lohn- und Kirchensteuer aufzuwendende Betrag vom Arbeitgeber zu zahlen ist.

2. Bei einer Nettolohnvereinbarung ist die Lohnsteuer (und Kirchensteuer) dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Bei der Pauschbesteuerung hingegen bleibt der Lohnsteuerbetrag bei der für die Steuer maßgebenden Einkommensberechnung des Arbeitnehmers außer Betracht.