Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 23.01.1996, Az.: BVerwG 7 B 4/96
Nichtigkeitsfeststellungsklage ; Verteidigungsgesetz der DDR; Enteignungsbeschluß; Rückgabe an früheren Eigentümer
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 23.01.1996
- Aktenzeichen
- BVerwG 7 B 4/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 12831
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Berlin 08.07.1993 13 A 228.91
- OVG Berlin 13.06.1995 8 B 108.93 (ZOV 1995, 386-387)
Rechtsgrundlagen
- § 1 VermG
- Art. 19 Einigungsvertrag
Fundstellen
- DÖV 1996, 887 (amtl. Leitsatz)
- NJ 1996, 385-386 (Volltext mit amtl. LS)
- VIZ 1996, 206
Amtlicher Leitsatz
Ein auf die Vorschriften des Verteidigungsgesetzes der ehemaligen DDR gestützter Enteignungsbeschluß, der ein im früheren Ostsektor von Berlin gelegenes Grundstück betrifft und nach DDR-Staatspraxis als wirksam angesehen wurde, kann zu einer Rückgabe dieses Vermögenswertes an den früheren Eigentümer oder dessen Erben nur nach Maßgabe der Vorschriften des Vermögensgesetzes oder des verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes führen. Eine gegen den Enteignungsakt gerichtete Anfechtungsklage oder eine ihn betreffende Nichtigkeitsfeststellungsklage sind unzulässig.