Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.12.1977, Az.: BVerwG 5 C 35/77
Hilfebedürftige Familie; Familienmitglied; Hilfe zum Lebensunterhalt; Pfändung von Einkommen; Erfüllung des Unterhaltsanspruchs
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 15.12.1977
- Aktenzeichen
- BVerwG 5 C 35/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 11152
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 06.04.1976 - V A 59/75
- OVG Niedersachsen - 27.10.1976 - AZ: IV OVG A 100/76
- nachfolgend
- BVerwG - 15.12.1977 - AZ: BVerwG V C 35.77
Rechtsgrundlagen
- § 11 Abs. 2 S. 1 BSHG
- § 22 BSHG
- § 76 BSHG
- § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB
- § 850d Abs. 2 ZPO
- §§ 850 ff. ZPO
- § 850 ZPO
- § 22 RegSatzV
Fundstellen
- BVerwGE 55, 148 - 154
- DÖV 1978, 661
Amtlicher Leitsatz
1. Ist eine Familie hilfebedürftig, so hat jedes Familienmitglied einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, ungeachtet des Umstandes, daß die Hilfe nach der Stellung des Familienmitgliedes im Haushalt und nach dem Alter unterschiedlich festgesetzt wird.
2. Die Pfändung von Einkommen zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen, unverheirateten Kindes mindert nicht das anrechenbare Einkommen im Sinne des BSHG § 76. Sie kann jedoch die tatsächliche Lage des Einkommensbeziehers in dem Sinne beeinflussen, daß er nicht in der Lage ist, seinen notwendigen Unterhalt aus eigenen Mitteln (ausreichend) zu beschaffen.