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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 15.12.1977, Az.: BVerwG 5 C 35/77

Hilfebedürftige Familie; Familienmitglied; Hilfe zum Lebensunterhalt; Pfändung von Einkommen; Erfüllung des Unterhaltsanspruchs

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
15.12.1977
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 35/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11152
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 06.04.1976 - V A 59/75
OVG Niedersachsen - 27.10.1976 - AZ: IV OVG A 100/76
nachfolgend
BVerwG - 15.12.1977 - AZ: BVerwG V C 35.77

Fundstellen

  • BVerwGE 55, 148 - 154
  • DÖV 1978, 661

Amtlicher Leitsatz

1. Ist eine Familie hilfebedürftig, so hat jedes Familienmitglied einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, ungeachtet des Umstandes, daß die Hilfe nach der Stellung des Familienmitgliedes im Haushalt und nach dem Alter unterschiedlich festgesetzt wird.

2. Die Pfändung von Einkommen zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen, unverheirateten Kindes mindert nicht das anrechenbare Einkommen im Sinne des BSHG § 76. Sie kann jedoch die tatsächliche Lage des Einkommensbeziehers in dem Sinne beeinflussen, daß er nicht in der Lage ist, seinen notwendigen Unterhalt aus eigenen Mitteln (ausreichend) zu beschaffen.