Bundesfinanzhof
Beschl. v. 27.08.2024, Az.: VIII S 16/24
Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts durch den Bundesfinanzhof
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 27.08.2024
- Aktenzeichen
- VIII S 16/24
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2024, 32201
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BFH:2024:B.270824.VIIIS16.24.0
Verfahrensgang
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BFH/NV 2025, 522
Amtlicher Leitsatz
NV: Außer in den in § 39 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung abschließend aufgezählten Fallgruppen ist eine Zuständigkeitsbestimmung nicht möglich.
Tenor:
Der Antrag wird abgelehnt.
Gründe
1
Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts durch den Bundesfinanzhof gemäß § 39 der Finanzgerichtsordnung ist zulässig, aber nicht begründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf seinen Beschluss vom heutigen Tag in der Parallelsache VIII S 15/24 Bezug, der den Beteiligten vorliegt.