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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 27.08.2024, Az.: VIII S 16/24

Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts durch den Bundesfinanzhof

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
27.08.2024
Aktenzeichen
VIII S 16/24
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2024, 32201
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BFH:2024:B.270824.VIIIS16.24.0

Verfahrensgang

nachfolgend
BFH - 21.10.2024 - AZ: VIII S 20/24
BVerfG - 27.01.2025 - AZ: 1 BvR 2557/24

Fundstelle

  • BFH/NV 2025, 522

Amtlicher Leitsatz

NV: Außer in den in § 39 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung abschließend aufgezählten Fallgruppen ist eine Zuständigkeitsbestimmung nicht möglich.

Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts durch den Bundesfinanzhof gemäß § 39 der Finanzgerichtsordnung ist zulässig, aber nicht begründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf seinen Beschluss vom heutigen Tag in der Parallelsache VIII S 15/24 Bezug, der den Beteiligten vorliegt.