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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 23.10.1984, Az.: 1 AZR 126/81

Lehrer; Arbeitskampf; Unterrichtsausfall

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
23.10.1984
Aktenzeichen
1 AZR 126/81
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1984, 10127
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bremen 21.02.1980 - 8 Ca 8468/79
LAG Bremen 10.12.1980 - 2 Sa 65/80

Fundstellen

  • DB 1985, 1239
  • NJW 1985, 2440 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZA 1984, 390 (Pressemitteilung)

Amtlicher Leitsatz

Ein angestellter Lehrer hat kein Recht, Unterricht ausfallen zu lassen, um an einer gewerkschaftlichen Demonstration teilzunehmen, mit der auf soziale Mißstände - hier die behauptete zeitliche Überbeanspruchung der Lehrer - hingewiesen werden soll, die aber nicht der Durchsetzung tariflicher Forderungen diente.