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Bundessozialgericht
Urt. v. 14.12.1978, Az.: 1 RJ 54/78

Widerspruchsbescheid; Fehlerhaftigkeit; Unterzeichnender; Mitglied der Geschäftsführung; Ermessen; Aufhebung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
14.12.1978
Aktenzeichen
1 RJ 54/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10684
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 47, 278 - 281
  • SozR 1500 § 85 Nr 7

Amtlicher Leitsatz

1. Der Widerspruchsbescheid, welcher nicht von einem Mitglied des Widerspruchsausschusses, sondern von einem Mitglied der Geschäftsführung eines Versicherungsträgers unterzeichnet worden ist, ist fehlerhaft (Anschluß an BSG 29.06.1978 5 RJ 58/77).

2. Liegt dem Widerspruchsbescheid eine Ermessensentscheidung des Versicherungsträgers zugrunde, so ist er bei Fehlerhaftigkeit im Regelfall aufzuheben (Anschluß an BSG 21.09.1967 6 RKa 34/66 = BSGE 27, 154, 158).