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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.12.1978, Az.: BVerwG 4 C 66/77

Sprungrevision; Prozedieren; Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung; Planfeststellungsbedürftige Flugplätze; Beteiligung von Gemeinden; Beteiligung von Gemeindeverbänden; Genehmigungsentscheidung; Planfeststellungsbeschluß

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.12.1978
Aktenzeichen
BVerwG 4 C 66/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 11064
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG München 07.12.1976 - M 162 3 74

Fundstellen

  • DVBl 1980, 88 (Kurzinformation)
  • NJW 1979, 1421-1422 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Im Verfahren der Sprungrevision wird durch VwGO § 134 Abs. 3 S. 1 nicht die Rüge solcher Verstöße gegen das Prozeßrecht ausgeschlossen, die nicht eigentlich das "Prozedieren" betreffen, sondern sich als prozessuale Konsequenz aus der (fehlerhaften) materiell-rechtlichen Beurteilung des Verwaltungsgerichts ergeben.

2. Im Verfahren auf Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung für planfeststellungsbedürftige Flugplätze steht den davon betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden ein subjektives Recht auf Beteiligung - Information und Anhörung - zu. Die inhaltliche Prüfung der Genehmigungsentscheidung können sie erst durch die Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses erreichen (Anschluß BVerwG, 07.07.1978, IV C 79.76 und Anschluß BVerwG, 11.12.1978, 4 C 13/78).