Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 31.05.1978, Az.: 12 RK 62/76

Wissenschaftliche Ausbildung; Versicherungspflicht; Maßgebliche Rechtsauffassung; Spätere engere Auslegung; Wissenschaftliche Mitarbeiter

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.05.1978
Aktenzeichen
12 RK 62/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10829
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Köln 27.01.1976 - S 2 An 78/74
LSG Essen 25.10.1976 - L 8 An 59/76

Fundstelle

  • SozR 5750 Art 2 § 46 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

1. Ob Personen vor 01.03.1957 während der wissenschaftlichen Ausbildung für ihren künftigen Beruf nicht pflichtversichert waren (AnVNG Art 2 § 44a Abs 3 S 1 = ArVNG Art 2 § 46 Abs 3 S 1), beurteilt sich nach der im Zeitraum der Ausbildung herrschenden Rechtsauffassung auch dann, wenn die gleiche Vorschrift aufgrund der späteren Rechtsentwicklung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung wesentlich anders (enger) ausgelegt worden ist.

2. Wissenschaftliche Mitarbeiter an wissenschaftlichen Instituten, die keine planmäßigen Assistentenstellen inne hatten, waren vor dem 01.03.1957 gleich diesen wegen wissenschaftlicher Ausbildung für ihren künftigen Beruf versicherungsfrei (AVG § 12 Abs 1 Nr 4 - Fassung: 28.04.1924 -, RVO § 172 Abs 1 Nr 5 - Fassung: 17.03.1945 -), wenn ihre Tätigkeit gleich oder ähnlich war (Abgrenzung zu BSG 19.12.1974 3 RK 64/72 = BSGE 39, 41).