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Bundessozialgericht
Urt. v. 19.12.1974, Az.: 3 RK 64/72

Beschäftigungsverhältnis; Universität; Stelle eines wissenschaftlichen Assistenten; Verwalter; Jahresarbeitsverdienstgrenze; Überschreiten; Arbeitgeberzuschuß

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.12.1974
Aktenzeichen
3 RK 64/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10831
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 39, 41 - 44
  • DVBl 1976, 49 (Kurzinformation)
  • MDR 1975, 523 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 2200 § 405 Nr 2

Amtlicher Leitsatz

1. Das Angestellten-Dienstverhältnis des Verwalters der Stelle eines wissenschaftlichen Assistenten an einer westfälischen Universität, für das die §§ 1 bis 3 der Assistentenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.02.1966 (GV NW A 1966, 68) gelten, ist kein Beschäftigungsverhältnis iS des RVO § 172 Abs 1 Nr 5 (Tätigkeit zu oder während der wissenschaftlichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf).

2. Überschreiten die Dienstbezüge eines solchen Angestellten die Jahresarbeitsverdienstgrenze (RVO § 165 Abs 1 Nr 2), so hat er - bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen - Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuß nach RVO § 405.

3. Hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß für einen bestimmten Anspruch ein anderer als der bisher - in Verfahren gleicher Art - beschrittene Rechtsweg gegeben ist, so kann das Revisionsgericht derjenigen Gerichtsbarkeit, die nunmehr über den Anspruch zu entscheiden hat, sachlich-rechtlich anders als der bisher für zuständig gehaltene oberste Gerichtshof entscheiden, ohne vorher erneut den Gemeinsamen Senat anzurufen.