Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.06.1977, Az.: 5 AZR 753/75

Abhängigkeit; Feststellungsklage; Arbeitsverhältnis; Beschäftigungspflicht; Statusprozeß

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
22.06.1977
Aktenzeichen
5 AZR 753/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10122
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Köln 22.10.1973 - 10 Ca 2554/73
LAG Düsseldorf 15.10.1975 - 2 Sa 548/73
LAG Düsseldorf - 30.09.1976 - AZ: 3 Sa 112/76
nachfolgend
BAG - 15.03.1978 - AZ: 5 AZR 818/76
BVerfG - 13.01.1982 - AZ: 1 BvR 848/77
BAG - 13.01.1983 - AZ: 5 AZR 149/82

Fundstellen

  • BB 1978, 558
  • DB 1977, 2460 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Klage auf Feststellung, daß zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis besteht, ist nicht schon deshalb unzulässig, weil die Parteien bereits im Statusprozeß über einzelne Arbeitsbedingungen - etwa über den Umfang der Beschäftigungspflicht - streiten. Auch in einem solchen Fall kann es prozeßwirtschaftlich sein, zunächst nur den Statusprozeß zu führen.