Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.02.1971, Az.: 5 AZR 282/70
Abgeltung von Urlaub; Tarifliche Regelungen neben Bundesurlaubsgesetz; Übertragungsfrist; Unmöglichkeit zeitgerechter Urlaubsdurchführung; Geltendmachung von Urlaubsgeldansprüchen; Tarifliche Ausschlußklauseln; Arbeitsunfähigkeit; Befristung der Arbeitsverhältnisse; Kündigungsschutzrecht für Schwerbeschädigte
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 03.02.1971
- Aktenzeichen
- 5 AZR 282/70
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1971, 10010
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 27.04.1970 - 10 Sa 132/70
Rechtsgrundlagen
- § 7 BUrlG
- § 13 BUrlG
- § 4 TVG
- § 620 Abs. 1 BGB
- § 14 SchwbG
- § 54 MTB 2
- § 62 MTB 2
Fundstellen
- BAGE 23, 184 - 196
- DB 1971, 683-684 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Durch tarifliche Regelungen können nicht über das Bundesurlaubsgesetz hinaus weitere Tatbestände der Abgeltung des Urlaubs eingeführt werden.
2. Der vorstehende Grundsatz gilt auch für Urlaub, der aus vom Arbeitnehmer nicht zu vertretenden Gründen weder im Urlaubsjahr noch in der Übertragungsfrist (bis zum 31.3. des Nachjahres) verwirklicht werden konnte.
3. MTB II § 54 Abs. 1 S. 1 ist nichtig, soweit er an die vom Arbeiter nicht verschuldete Unmöglichkeit zeitgerechter Urlaubsdurchführung die Rechtsfolge der Abgeltung des Urlaubs knüpft.
4. Jedenfalls für tarifliche Regelungen im Bereich des öffentlichen Dienstes ist im Regelfall als mutmaßlicher Wille des Tarifgebers anzunehmen, Mehrurlaub den anerkannten Grundsätzen des allgemeinen Urlaubsrechts zu unterstellen.
5. Für die Geltendmachung von Urlaubsgeldansprüchen können tarifliche Ausschlußklauseln rechtswirksam vereinbart werden.
6. Der Lauf einer solchen Ausschlußfrist wird im Grundsatz nicht durch Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers gehemmt.
7. Die Befristung der Arbeitsverhältnisse der Arbeiter in MTB II § 62 ist rechtsgültig.
8. MTB II § 62 verletzt nicht das besondere Kündigungsschutzrecht für Schwerbeschädigte (im Anschluß an BAG 28.02.1963 2 AZR 345/62 = BAGE 14, 108 = AP Nr. 25 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).