Bundessozialgericht
Beschl. v. 20.12.2023, Az.: B 7 AS 127/23 BH
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 20.12.2023
- Aktenzeichen
- B 7 AS 127/23 BH
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2023, 58162
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BSG:2023:201223BB7AS12723BH0
Verfahrensgang
Tenor:
Dem Kläger wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 1. Juni 2023 - L 7 AS 167/23 - Prozesskostenhilfe bewilligt.
Es sind weder Monatsraten aus dem Einkommen noch aus dem Vermögen zu zahlende Beträge zu leisten.