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Bundessozialgericht
Urt. v. 08.05.1970, Az.: 3 RK 66/69

Verfahrensrüge; Nichtzulassung der Revision; Prüfungsrecht des Revisionsgerichts; Erledigung der Hauptsache

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
08.05.1970
Aktenzeichen
3 RK 66/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10659
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1970, 710 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1970, 1704 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 193 zu § 162 SGG

Amtlicher Leitsatz

Greifen bei einer nicht zugelassenen Revision die erhobenen Verfahrensrügen nicht durch, so kann das Revisionsgericht nicht prüfen, ob durch die vom Revisionskläger einseitig abgegebene Erledigungserklärung die Hauptsache erledigt ist; die Revision muß vielmehr als unzulässig verworfen werden (Anschluß an BVerwG vom 30.10.1969 - VIII C 219/67 = NJW 1970, 722).