Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.09.1983, Az.: 5 AZR 158/82

Billigung des Arbeitgeberwechsels; Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes; Interessenabwägung; Ausscheiden des Arbeitnehmers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.09.1983
Aktenzeichen
5 AZR 158/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 10085
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Offenbach 22.01.1981 - 2 Ca 163/80
LAG Frankfurt 14.01.1982 - 9 Sa 479/81

Fundstellen

  • AP Nr. 117 zu § 611 BGB Gratifikation
  • EzBAT TVZuwendung Nr. 9

Amtlicher Leitsatz

Bei der Frage, ob der Arbeitgeber nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Tarifvertrages über eine Zuwendung für Angestellte vom 12. Oktober 1973 (Zuwendungs-TV) den Übertritt zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes zu Recht nicht gebilligt hat, sind auf seiner Seite grundsätzlich solche Umstände bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen, die das Ausscheiden des Arbeitnehmers als dienstlich ungelegen erscheinen lassen (Klarstellung zu der Entscheidung vom 8. Februar 1978 5 AZR 756/76 = AP Nr. 94 zu § 611 BGB Gratifikation).