Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.12.1981, Az.: VI ZR 200/80
„Rudimente der Fäulnis“

Zitat; Beleg; Herabwürdigende Kritik; Persönlichkeitsrecht; Verbotsirrtum; Kollegialgericht; Entlastung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.12.1981
Aktenzeichen
VI ZR 200/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11978
Entscheidungsname
Rudimente der Fäulnis
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AfP 1982, 28-32
  • MDR 1982, 396-397 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1982, 635-637 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Benutzung von Zitaten als Beleg für eine den Zitierten herabwürdigende Kritik dessen Persönlichkeitsrecht unzulässig verletzt (i. A. an BVertG vom 3. 6.1980 - 1 BvR 797/78 - BVerfGE 54, 208 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvR 797/78] = VersR 80,1131 [L]).

2. Wer das Risiko eines Verbotsirrtums bewußt eingegangen ist, kann sich zu seiner Entlastung nicht darauf berufen, daß bei der gerichtlichen Überprüfung seines Verhaltens dieses durch ein Kollegialgericht zu Unrecht gebilligt worden ist.