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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.07.1971, Az.: 2 RU 241/68

Zuziehung zum Rechtsstreites eines anderen Streitgenossen; Streitgenossen; Rücknahme des Rechtsbehelfs; Prozeßweiterbetreibung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.07.1971
Aktenzeichen
2 RU 241/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10872
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 33, 99 - 99
  • MDR 1971, 1044-1045 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1972, 175-176 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1971, 1058-1060 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Ein Streitgenosse, welcher nach Rücknahme seines Rechtsbehelfs wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen sachlichen Entscheidung zum Rechtsstreit des anderen Streitgenossen zugezogen worden ist, kann diesen Prozeß nicht durch Einlegung eines Rechtsmittels weiterbetreiben.