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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.10.1976, Az.: BVerwG 7 B 57/75

Hinweispflicht des Vorsitzenden; Anregung sachdienlicher Anträge; Klageänderung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.10.1976
Aktenzeichen
BVerwG 7 B 57/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11243
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VerwRspr 28, 873

Amtlicher Leitsatz

Der Vorsitzende darf im Rahmen des VwGO § 86 Abs 3 sachdienliche Anträge auch anregen, wenn die gestellten Anträge klar und unmißverständlich sind. Er darf dabei auch einen Antrag anregen, der nur im Wege der Klageänderung in den Rechtsstreit eingeführt werden kann (Anschluß an BVerwG 14.05.1963 VII C 40.63 = BVerwGE 16, 94, 99) [BVerwG 14.05.1963 - VII C 40/63].