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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.07.1984, Az.: BVerwG 5 C 133/83

Beschädigten-Grundrente; Einkommen; Heimkehrerstiftung; Grundrentenbetrag; Zuflüsse in Geld; Zuflüsse in Geldeswert

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.07.1984
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 133/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11969
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 08.06.1983 - 17 K 3591/82

Fundstelle

  • DÖV 1985, 283

Amtlicher Leitsatz

1. Die Beschädigten-Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz gehört zum Einkommen im Sinne des KgFEG § 46b. Die Praxis der Heimkehrerstiftung, bei Anwendung dieser Vorschrift den halben Grundrentenbetrag als Einkommen zu berücksichtigten, hält sich im Rahmen des der Stiftung eingeräumten Ermessens.

2. Es ist mit KgFEG § 46b nicht vereinbar, Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die zum Vermögen gehören, als Einkommen zu behandeln.