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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 21.12.1998, Az.: BVerwG 2 DW 2.98

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
21.12.1998
Aktenzeichen
BVerwG 2 DW 2.98
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1998, 31312
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BVerwG - 26.01.1983 - AZ: 1 D 121.81

In dem Wiederaufnahmeverfahren
hat das Bundesverwaltungsgericht, 2. Disziplinarsenat,
am 21. Dezember 1998
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Niehues und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Silberkuhl und Czapski
beschlossen:

Tenor:

Der am 23. November 1998 eingegangene Antrag des früheren Bundesbahnobersekretärs ... auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 D 121.81 - rechtskräftig abgeschlossenen förmlichen Disziplinarverfahrens wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Antrags seiner Begründung nicht entnehmen lassen (§ 102 Abs. 1, § 97 Abs. 2, § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO). Insbesondere ergeben sich aus der mit dem Antrag verfolgten Absicht einer Wiedererlangung der Beihilfeberechtigung keine für das vorliegende Verfahren erheblichen Wiederaufnahmegründe.

Dr. Niehues
Dr. Silberkuhl
Czapski