Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.12.1956, Az.: 2 AZR 288/54
Personenbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Verständige Würdigung; Abwägung der Interessen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 10.12.1956
- Aktenzeichen
- 2 AZR 288/54
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1956, 10053
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 22.04.1954 - II Sa 52/54
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr. 21 zu § 1 KSchG
Amtlicher Leitsatz
Die bisherige Ansicht des Senats (Aufrechterhaltung BAG 07.10.1954 2 AZR 6/54 = BAGE 1, 99), daß eine personenbedingte Kündigung i.S. des KSchG § 1 schon dann sozial gerechtfertigt ist, wenn solche Umstände vorliegen, die bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen, wird aufrecht erhalten.