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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.12.1956, Az.: 2 AZR 288/54

Personenbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Verständige Würdigung; Abwägung der Interessen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.12.1956
Aktenzeichen
2 AZR 288/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1956, 10053
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 22.04.1954 - II Sa 52/54

Fundstelle

  • AP Nr. 21 zu § 1 KSchG

Amtlicher Leitsatz

Die bisherige Ansicht des Senats (Aufrechterhaltung BAG 07.10.1954 2 AZR 6/54 = BAGE 1, 99), daß eine personenbedingte Kündigung i.S. des KSchG § 1 schon dann sozial gerechtfertigt ist, wenn solche Umstände vorliegen, die bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen, wird aufrecht erhalten.