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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 13.05.1959, Az.: BVerwG III C 133.57

Korrektur von Schreibfehlern einer Urteilsausfertigung durch Beschluss

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.05.1959
Aktenzeichen
BVerwG III C 133.57
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1959, 15207
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

In der Verwaltungsstreitsache

werden die Ausfertigungen und Abschriften des Urteils des III. Senats vom 12. Februar 1959 gemäß § 50 BVerwGG dahin berichtigt, daß es auf Seite 4 im zweiten Absatz in der siebenten Zeile statt "behobenen Rüge" = "erhobenen Rüge" und auf Seite 5 in der zweiten Zeile statt "teile keinen" = "heile keinen" heißen muß.

Berlin-Charlottenburg, den 13. Mai 1959