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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 12.12.1997, Az.: BVerwG 9 C 58.96

Berichtigung des Urteilstenors

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.12.1997
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 58.96
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1997, 22436
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Saarlouis - 14.12.1994 - AZ: 5 K 814/94.A
OVG Saarland - 09.09.1996 - AZ: 3 R 111/96
BVerwG - 25.11.1997 - AZ: BVerwG 9 C 58.96

In der Verwaltungsstreitsache
hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 12. Dezember 1997
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Seebass und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dawin und Hund
beschlossen:

Tenor:

Der Tenor des am 25. November 1997 verkündeten Urteils wird dahin gehend berichtigt, daß nach dem zweiten Satz der Satz eingefügt wird:

"Im übrigen wird die Revision zurückgewiesen."

Gründe

1

Bei der Verkündung des Urteils am 25. November 1997 ist ein Fehler unterlaufen. Verkündet wurde folgender Tenor:

"Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. September 1996 wird aufgehoben, soweit es die Klage der Klägerin auf Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG abgewiesen hat. Insoweit wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Die Klägerin trägt die Hälfte der Kosten des Revisionsverfahrens. Im übrigen bleibt die Entscheidung über die Kosten der Schlußentscheidung vorbehalten."

2

Obsiegt hat die Klägerin - mit der Folge der Zurückverweisung der Sache -, soweit es um die Feststellung der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG geht; unterlegen ist sie hinsichtlich der Voraussetzungen des § 53 Abs. 4 AuslG. Im verkündeten Tenor fehlt nach dem zweiten Satz der Satz: "Im übrigen wird die Revision zurückgewiesen".

3

Der Tenor wird gemäß § 118 VwGO berichtigt. Das Fehlen des Satzes ist eine offenbare Unrichtigkeit. Daß der Revision nur zum Teil stattgegeben worden ist, ergibt sich - außer aus der Kostenentscheidung - bereits aus den Sätzen 1 und 2 des Tenors ("soweit", "insoweit"). Mit der Einfügung des fehlenden Satzes wird die Abweichung der verkündeten von der beabsichtigten Entscheidung beseitigt.

Seebass
Dawin
Hund