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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 19.06.1985, Az.: BVerwG 1 WB 28/84

Folgenbeseitigung; Truppendienstliche Maßnahmen; Zeitsoldat; Folgenbeseitigungsansprüche; Militärischer Vorgesetzter

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
19.06.1985
Aktenzeichen
BVerwG 1 WB 28/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12422
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

1. Soweit eine Folgenbeseitigung durch truppendienstliche Maßnahmen erfolgen soll, ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben.

2. Folgenbeseitigungsansprüche sind nur dann zulässig, wenn sie sich auf Maßnahmen militärischer Vorgesetzter beziehen hinsichtlich derer die Vermutung der Rechtmäßigkeit ausgeräumt ist.

3. Dies setzt voraus, daß der Folgenbeseitigungsanspruch zusammen mit einer zulässigen Anfechtung der beanstandeten Maßnahme erhoben wird oder daß deren Rechtswidrigkeit in einem anderen Verfahren bereits festgestellt worden ist (Vergleiche BVerwG, 17.07.1974, I WB 124.70, BVerwGE 46, 283).