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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.03.1968, Az.: 1 RA 35/67

Unterhaltsanspruch der geschiedenen Frau; Unterhaltsbedürftigkeit; Ausreichendes Erwerbseinkommen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.03.1968
Aktenzeichen
1 RA 35/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10802
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1968, 704-705 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1968, 1541-1543 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Die Unterhaltsbedürftigkeit der geschiedenen Frau - als Voraussetzung für ihren Unterhaltsanspruch gegen den allein oder überwiegend für schuldig erklärten Mann - besteht trotz eigenen, für ihren angemessenen Unterhalt an sich ausreichenden Erwerbseinkommen auch dann, wenn der auf Unterhaltsleistung in Anspruch genommene Mann sie billigerweise auf diese Einkünfte nicht verweisen könnte. Ob dies zutrifft, ist nach den gesamten Umständen des Falles zu beurteilen (Fortentwicklung von BSG 31.05.1967 12 RJ 406/62 = BSGE 26, 293 und SozR Nr. 39 zu § 1265 RVO).