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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.05.1967, Az.: 12 RJ 406/62

Unterhalt der geschiedenen Frau; Unterhaltsbemessung; Leistungen der Arbeitslosenhilfe; Anzurechnende Erträgnisse; Unterhaltsbedürftigkeit; Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.05.1967
Aktenzeichen
12 RJ 406/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10606
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 26, 293 - 299
  • MDR 1968, 86-87 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1968, 75-77 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe haben bei der Bemessung des angemessenen Unterhalts der geschiedenen Frau außer Betracht zu bleiben.

2. Die geschiedene Frau muß sich auf ihren Unterhaltsanspruch gegen den allein oder überwiegend für schuldig erklärten Mann die Erträgnisse anrechnen lassen, die sie durch eine ihr mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit erlangen könnte.

3. Die Unterhaltsbedürftigkeit der geschiedenen Frau entfällt, wenn sie eine sich ihr bietende Gelegenheit, durch zumutbare Arbeit den angemessenen Unterhalt selbst zu verdienen, ungenutzt läßt.

4. Einer geschiedenen Frau, die 4 Kinder im Alter von 3, 4, 8 und 9 Jahren zu versorgen hat, ist eine Arbeitsaufnahme zum Zwecke der eigenen Unterhaltsbestreitung grundsätzlich nicht zuzumuten.