Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.02.1979, Az.: 4 AZR 414/77
Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten; Arbeitsvorgänge; Erteilung von Vertriebenenausweisen; Unterschriftsreife Bearbeitung von Anträgen; Erstattung von Rückführungskosten; Zusammenhangstätigkeiten; Zusammenhangsarbeiten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 14.02.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 414/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10067
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 21.03.1977 - 1 Sa 5/76
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstelle
- PersV 1980, 207
Amtlicher Leitsatz
1. Bei einer Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten kommen als "Arbeitsvorgänge" (BAT § 22 nF) die unterschriftsreife Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Vertriebenenausweisen sowie auf Erstattung von Rückführungskosten in Betracht. Bei unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit dieser Aufgaben infolge eines jeweils verschiedenen Schwierigkeitsgrades sind jedoch je nach der tariflichen Wertigkeit verschiedene "Arbeitsvorgänge" anzunehmen.
2. Der Begriff der "Zusammenhangstätigkeiten" (Zusammenhangsarbeiten) in BAT § 22 nF entspricht dem der früheren Senatsrechtsprechung (vgl BAG 19.03.1975 4 AZR 265/74 = AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT). Bei einer Sachbearbeiterin können je nach Verwaltungsübung und Behördenorganisation auch unmittelbar mit der Sachbearbeitertätigkeit zusammenhängende Schreibarbeiten "Zusammenhangstätigkeiten" sein.