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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.02.1979, Az.: 4 AZR 414/77

Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten; Arbeitsvorgänge; Erteilung von Vertriebenenausweisen; Unterschriftsreife Bearbeitung von Anträgen; Erstattung von Rückführungskosten; Zusammenhangstätigkeiten; Zusammenhangsarbeiten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.02.1979
Aktenzeichen
4 AZR 414/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10067
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 21.03.1977 - 1 Sa 5/76

Fundstelle

  • PersV 1980, 207

Amtlicher Leitsatz

1. Bei einer Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten kommen als "Arbeitsvorgänge" (BAT § 22 nF) die unterschriftsreife Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Vertriebenenausweisen sowie auf Erstattung von Rückführungskosten in Betracht. Bei unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit dieser Aufgaben infolge eines jeweils verschiedenen Schwierigkeitsgrades sind jedoch je nach der tariflichen Wertigkeit verschiedene "Arbeitsvorgänge" anzunehmen.

2. Der Begriff der "Zusammenhangstätigkeiten" (Zusammenhangsarbeiten) in BAT § 22 nF entspricht dem der früheren Senatsrechtsprechung (vgl BAG 19.03.1975 4 AZR 265/74 = AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT). Bei einer Sachbearbeiterin können je nach Verwaltungsübung und Behördenorganisation auch unmittelbar mit der Sachbearbeitertätigkeit zusammenhängende Schreibarbeiten "Zusammenhangstätigkeiten" sein.