Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.03.1975, Az.: 4 AZR 265/74
Dokumentator; Auswertung von nichttechnischen Publikationen; Tätigkeitsmerkmale; Fachkenntnisse; Dokumentation; Bewertung einer Angestelltentätigkeit; Beamtendienstposten; Zusammenhangstätigkeiten
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.03.1975
- Aktenzeichen
- 4 AZR 265/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10113
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 17.01.1974 - 6 (2) Sa 353/73
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- § 4 Abs. 5 TVG
- § 5 ZPO
- § 33 ZPO
- § 256 ZPO
Fundstellen
- AP Nr 85 zu §§ 22, 23 BAT
- DB 1975, 1420 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Für einen Angestellten, der in erster Linie Publikationen nichttechnischen Inhalts als Dokumentar auszuwerten hat, gelten die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für Verwaltungsangestellte der jeweils ersten Fallgruppe der abgelaufenen Anlage 1 a zum BAT.
2. Als gründliche, umfassende Fachkenntnisse kommen bei einem solchen Angestellten Fachkenntnisse auf dem Gebiete der Dokumentation und solche aus den Fachgebieten in Betracht, in denen er zu dokumentieren hat. Dabei können auch etwa erforderliche technische Fachkenntnisse mitberücksichtigt werden.
3. Für die Bewertung einer Angestelltentätigkeit nach der früheren Anlage 1 a zum BAT ist es unbeachtlich, ob der Angestellte auf einem Beamtendienstposten eingesetzt und wie dieser im Haushalts- und Stellenplan ausgewiesen ist.
4. "Zusammenhangstätigkeiten" sind solche Tätigkeiten, die auf Grund ihres engen Zusammenhanges mit bestimmten, insbesondere höherwertigen Aufgaben eines Angestellten bei der tarifrechtlichen Bewertung von diesen nicht getrennt werden dürfen, sondern ihnen zuzurechnen sind.
5. Der zweite Halbsatz von § 5 ZPO enthält keinen allgemeinen Rechtsgedanken. Die Vorschrift gilt innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit, auch in der ersten Instanz, nicht.