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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 31.03.1962, Az.: BVerwG VII C 72.61

Rechtsmittel

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
31.03.1962
Aktenzeichen
BVerwG VII C 72.61
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1962, 12904
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

In der Verwaltungsstreitsache
wird in der Ausfertigung des Urteils
des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 1961
- BVerwG VII C 72.61 -
folgender Schreibfehler berichtigt:

Tenor:

Auf Seite 7 in der 12. Zeile von unten muß es statt

"nur dann in Lauf gesetzt,"

richtig heißen:

"nur dann nicht in Lauf gesetzt,".

Krohn
Regierungsinspektor