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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 17.03.1960, Az.: 2 AZR 471/58

Schwerbeschädigter Arbeiter; Krankheit; Arbeitsunfähigkeit; Krankengeld; Anspruch auf Krankengeldzuschuß

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
17.03.1960
Aktenzeichen
2 AZR 471/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10134
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Nürnberg 30.09.1958

Fundstellen

  • BB 1960, 520
  • DB 1960, 554 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Wird ein schwerbeschädigter Arbeiter infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert (Arbeitsunfähigkeit), so daß die Krankenkasse nicht nur nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes verpflichtet ist, Krankengeld zu gewähren, so steht einem auf ArbKrankhG § 1 gestützten Anspruch auf Krankengeldzuschuß nicht entgegen, daß die Krankenkasse in diesem Falle gemäß BVG § 19 teilweise Ersatz für ihre Aufwendungen erhält.

2. Arbeitsunfähigkeit im Sinne des ArbKrankhG § 1 liegt schon dann vor, wenn der Erkrankte nicht, oder doch nur mit Gefahr, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern, fähig ist, seiner bisherigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.