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Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 23.03.1990, Az.: BVerwG 3 B 1.90

Zulassung einer Revision wegen fehlerhafter Beweiswürdigung des Gerichts

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
23.03.1990
Aktenzeichen
BVerwG 3 B 1.90
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1990, 18143
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Schleswig - 12.02.1987 - AZ: 3 A 284/86
OVG Niedersachsen - 21.09.1989 - AZ: 12 A 91/87
nachfolgend
BVerwG - 27.09.1991 - AZ: BVerwG 3 C 32.90

Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 23. März 1990
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Dickersbach und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick und Dr. Pagenkopf
beschlossen:

Tenor:

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 21. September 1989 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Gründe

1

Die Beschwerde hat Erfolg.

2

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen. Das angefochtene Urteil kann auf dem geltend gemachten Verstoß gegen §§ 86 Abs. 1, 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO beruhen, weil das Oberverwaltungsgericht die Frage der Alkoholabstinenz des Klägers in erster Linie aufgrund der eigenen, nicht näher geprüften Angaben des Klägers beurteilt hat.

Dr. Dickersbach
van Schewick
Dr. Pagenkopf